EINE BESONDERHEIT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL

Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die rechtliche Erbfolge unterscheidet sich von Land zu Land. Nicht in allen Staaten dieser Welt gibt es die Pflichtteilsrecht. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Ehepartner und die direkten Abkömmlinge - Kinder aus der Ehe und Adoptivkinder, Enkelkinder – gesetzlich berechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie i

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